AGB:
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Pro-Duo Deutschland GmbH für Deutschland & Österreich
(Stand September 2011)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB-K) gelten, soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde, für alle Bestellungen und Lieferungen von friseurexklusiven haarkosmetischen Produkten einschließlich Nebensortiment und von friseurtechnischen Artikeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Anwendung allgemeiner Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen müssen ausdrücklich und schriftlich mit Pro-Duo Deutschland GmbH vereinbart werden.
Bestellungen
Sofern eine Bestellung als Angebot im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, kann Pro-Duo Deutschland GmbH diese binnen zwei Wochen annehmen. Bestellungen sind im Übrigen für Pro-Duo Deutschland GmbH nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder binnen 2 Wochen seit Erteilung ausgeführt werden.
Lieferfristen
Lieferfristen bzw. -termine sind nur insofern verbindlich, als sie von Pro-Duo Deutschland GmbH schriftlich bestätigt sind. Pro-Duo Deutschland GmbH behält sich vor, angebotene Produkte und Leistungen hinsichtlich ihrer Qualität jeweils gemäß ihrem aktuellen Sortiment zu liefern. Fixtermine bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im Sinne des § 376 HGB der ausdrücklichen Bezeichnung und Vereinbarung als Fixgeschäfte.
Teillieferungen
Pro-Duo Deutschland GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
Höhere Gewalt
Von Pro-Duo Deutschland GmbH nicht zu vertretende Umstände, z.B. höhere Gewalt, Streiks und dergleichen, die der Erfüllung eines Auftrages entgegenstehen, berechtigen Pro-Duo Deutschland GmbH, Lieferfristen zu überschreiten oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.
Versandkosten
Ab Warenwert Euro 100,00 liefern wir versandkostenfrei, darunter wird eine Versandkostenpauschale von Euro 7,50 erhoben.
Zahlungsfristen
Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig, wenn zum Zeitpunkt der Regulierung keine fälligen Rechnungen offen stehen. In diesem Fall behält sich Pro-Duo Deutschland GmbH vor, den Rechnungsbetrag per Nachnahme zzgl. den entsprechenden Gebühren einzuziehen. Es besteht die Möglichkeit eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Verzug
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auch ohne Fristsetzung spätestens dann in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet, es sei denn, dass einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Pro-Duo Deutschland GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Schuldzinsen, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vom Rechnungsbetrag zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der Pro-Duo Deutschland GmbH vorbehalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug.
Preise und Zahlung
(1)
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Preise frei Haus einschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlich bestimmter Höhe. Ggf. behält sich die Pro-Duo Deutschland GmbH vor, Kosten oder Verpackung gesondert in Rechnung zu stellen.
(2)
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Lieferzeit und Haftung
(1)
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Pro-Duo Deutschland GmbH berechtigt, den Pro-Duo Deutschland GmbH insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(2)
Die Haftung für alle Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche aus Verzug ist auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung beschränkt. Dies gilt nicht, sofern wesentliche Vertragspflichten oder Leben, Körper oder Gesundheit verletzt worden sind.
(3)
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Pro-Duo Deutschland GmbH berechtigt, die Rückgabe des Eigentums der Pro-Duo Deutschland GmbH zu verlangen, ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen. Pro-Duo Deutschland GmbH ist berechtigt, den Verkehrswert der zurückgenommenen Ware gemäß § 315 BGB festzulegen und eine entsprechende Gutschrift mit der offenen Kaufpreisforderung zu verrechnen.
Gefahrübergang der Versendung
Wird die Ware an den Käufer versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Eigentumsvorbehalt
(1)
Pro-Duo Deutschland GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn Pro-Duo Deutschland GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Pro-Duo Deutschland GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
(2)
Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns erstanden Ausfall. Standortänderungen müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
(3)
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Käufer tritt bereits jetzt die Forderungen gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Pro-Duo Deutschland GmbH in Höhe des mit Pro-Duo Deutschland GmbH vereinbarten Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Pro-Duo Deutschland GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4)
Pro-Duo Deutschland GmbH verpflichtet sich, die Pro-Duo Deutschland GmbH zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1)
Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen ggf. nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2)
Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren nach erfolgter Ablieferung der von Pro-Duo Deutschland GmbH gelieferten Ware bei dem Käufer. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der Pro-Duo Deutschland GmbH einzuholen.
(3)
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel ausweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird Pro-Duo Deutschland GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist Pro-Duo Deutschland GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5)
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6)
Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind insoweit ausgeschlossen, als Mehraufwendungen daraus herrühren, dass die von Pro-Duo Deutschland GmbH gelieferte Ware nachträglich auf Veranlassung des Käufers an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7)
Rückgriffsansprüche des Käufers gegen Pro-Duo Deutschland GmbH bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8)
Beanstandungen von Mängeln, die bereits bei Erhalt offensichtlich sind, werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden.
(9)
Transportschäden sind sofort und unmittelbar beim Zusteller der Ware zu melden.
Widerrufsrecht
Ist der Käufer Existenzgründer und finden auf ihn die Vorschriften des Verbraucherschutzes gemäß § 507 BGB Anwendung, so gilt folgendes:
Der Käufer kann seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Pro-Duo Deutschland GmbH, Moselstraße 27, D - 60329 Frankfurt am Main.
Widerrufsfolgen im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezognen Nutzung (z.B. Zinsen) herauszugeben. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt.
Sonstige Bestimmungen
(1)
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG):
(2)
Erfüllungsort und für Käufer, die Vollkaufleute im Sinne des HGB sind, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Pro-Duo Deutschland GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3)
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder ein Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5)
Ware kann nur mit ausdrücklichen Zustimmung der Pro-Duo Deutschland GmbH und nur dann gegen Kostenerstattung zurück genommen werden, wenn sie Pro-Duo Deutschland GmbH vom Käufer originalverpackt, unbepreist und unbeschädigt zurück gesandt wird.
(6)
Pro-Duo Deutschland GmbH weist darauf hin, dass im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs anfallende personenbezogene Daten, der Kunden der Pro-Duo Deutschland GmbH, im Sinne des Datenschutzgesetztes gespeichert und verarbeitet werden.
Besondere Bestimmungen
(1)
Soweit der Käufer Großhändler ist, dürfen Produkte nur an andere Großhändler, zu deren Abnehmern überwiegend Friseurunternehmer zählen oder an Friseurunternehmer weiterverkauft werden. Die Abgabe an private Endverbraucher durch den Käufer ist ausgeschlossen.
(2)
Soweit der Käufer Friseurunternehmer ist, dürfen Produkte nur an solche Großhändler abgegeben werden, deren Abnehmer überwiegend Friseurunter-nehmer sind oder an andere Friseure oder an private Endverbraucher, allerdings an letztere nur insoweit, als die Produkte gemäß ihrer Ausstattung nicht ausdrücklich nur für eine gewerbliche Verwendung bestimmt sind.
(3)
Eine Abgabe der Produkte an einen gewerblichen Abnehmer ist nur zulässig, wenn der Käufer diesen Abnehmer verpflichtet, im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, dass der private Endverbraucher nur durch einen Friseurunternehmer beliefert wird. |